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MITGLIEDSCHAFT

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Genossenschaftsanteil mit einem Nennwert von CHF 1000.00 erwirbt.

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung und eines Beschlusses der Vorstandes. Der Vorstand beschliesst endgültig über die Aufnahme und kann diese ohne Angabe von Gründen verweigern.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der vollständigen Einzahlung der gezeichneten Genossenschaftsanteile.

DIE ZAHL DER MITGLIEDER IST UNBESCHRÄNKT