REVISIONSSTELLE
Als Revisionsstelle wird ein zugelassener Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 auf eine Dauer von jeweils zwei Jahren von der Generalversammlung gewählt.
Die Revisionsstelle führt eine eingeschränkte Revision nach Art. 727a OR durch.
Die Aufgaben und die Verantwortung der Revisionsstelle richten sich nach den Artikeln 729 ff. OR.
Die Revisionsstelle erstattet der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision.
Mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Revisionsstelle nimmt an der ordentlichen Generalversammlung teil.