VORSTAND

Der Vorstand besteht aus fünf oder mehr Mitgliedern. Die Mehrheit
muss aus Genossenschafterinnen oder Genossenschaftern bestehen.
Der Präsident wird von der Generalversammlung bestimmt; im Übrigen
konstituiert sich der Vorstand selbst.
Die Mitglieder des Vorstandes werden auf vier Jahre gewählt und sind
wieder wählbar. Wahlen innert einer Amtsdauer gelten bis zu deren Ablauf.

Die Vermietung der Wohnungen ist Aufgabe des Vorstandes. Er sorgt
dafür, dass die Mieter über allfällige Auflagen aufgrund der Wohnbauhilfe informiert werden und sich zu deren Einhaltung verpfichten.

PETER NIEDERBERGER
JOSEFINE ZIEGLER
ERNST  ITEN
MARKUS RISI
HANSRUEDI  SCHNIEPER
PETER MÜLLER