MIETINTERESSE
Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter richtet sich nach dem Zuger Mietvertrag (Ausgabe 1992). Jeder Mieter muss zwingend Genossenschafter sein und die Anerkennung der Statuten bei Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigen. Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung und eines Beschlusses des Vorstandes. Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme und kann diese ohne Angaben von Gründen verweigern.
Mietgesuche richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle. Sie können aber auch direkt das Anmeldeformular (PDf-Datei / Ladezeit ca. 10 s) ausfüllen und uns zustellen.
WICHTIG! Ihre Anmeldung verfällt nach 6 Monaten.
Bitte melden Sie sich nach dieser Frist bei Bedarf erneut an.